Körösistraße 36: Unterschied zwischen den Versionen

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''Kommentar: Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Glücklicherweise gibt es die Chance, wenigstens das Gasthaus zu erhalten.''
''Kommentar: Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Glücklicherweise gibt es die Chance, wenigstens das Gasthaus zu erhalten.''


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Version vom 12. Oktober 2011, 10:43 Uhr

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"Körösistubn"

Der noch bestehende Gebäudekomplex an der Ecke Körösistraße - Langegasse ist geprägt von den alten und eingeschossigen Vorstadthäusern, die - nach der Auflassung des kaiserlichen Tiergartens im 17. Jh. bzw. des Festungsvorgeländes im letzten Viertel des 18. Jhs. - allmählich hier entstanden sind. Zwischen 1785 und 1798 wurden die Häuser Körösistraße Nr. 6, 8, 10, 16, 24, 26, 28, 30, 32, 34 u. 36 erbaut, sie waren 1798 und 1803 der Gült Laimburg (auch Tiergartengült genannt; Gutshof war das Gasthaus „Wassertrinker“. Körösistraße 10) untertan. Hier lebten die Menschen, die in dieser gewerblich ausgerichteten Vorstadt Arbeit fanden, so in der denkmalgeschützten und vor einigen Jahren vorbildlich sanierten Papiermühle Kienreich (Körösistraße 38).

Im Gastgarten der Körösistubn steht überdies ein uralter Weinstock, ein Naturdenkmal, das 2007 bescheidmäßig festgelegt wurde.


Kommentar: Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Glücklicherweise gibt es die Chance, wenigstens das Gasthaus zu erhalten. [[

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