Hallerschloßstraße 1: Unterschied zwischen den Versionen

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An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen
An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen
Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das trotz der neuen Situation wegen der Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlsberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt.
Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das trotz der neuen Situation wegen der Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt.
Die Planer gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber (Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13) über kurz oder lang aufgestockt werden wird; damit ignorieren sie, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. von 1847/48 einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt.
Die Planer wollen nicht wahrhaben, dass es um einen schwerwiegenden Eingriff in ein schützenswertes Villenviertel geht und gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber (Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13) über kurz oder lang aufgestockt (oder gar abgerissen) werden wird; damit ignorieren sie, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. von 1847/48 einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt.
Der Schutzverein Ruckerlberg prüft nun weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben.
Der Schutzverein Ruckerlberg prüft nun weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben.



Version vom 1. November 2011, 15:41 Uhr

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Büroturm auf Villengrundstück?

An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das trotz der neuen Situation wegen der Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt. Die Planer wollen nicht wahrhaben, dass es um einen schwerwiegenden Eingriff in ein schützenswertes Villenviertel geht und gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber (Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13) über kurz oder lang aufgestockt (oder gar abgerissen) werden wird; damit ignorieren sie, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. von 1847/48 einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt. Der Schutzverein Ruckerlberg prüft nun weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben.

Laukhardt 12:49, 1. Nov. 2011 (CET)

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