Hallerschloßstraße 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Datei: Hallerschloßstraße_3,_Altan.JPG|Die angrenzende Villa auf Nr. 3 (Foto Laukhardt 2011)
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Datei: Hallerschloßstraße_2,_AGIS.jpg| Hallerschloßstraße 2, G. Hauberrisser 1847 (Foto AGIS 2005)
Datei: Hallerschloßstraße_2,_AGIS.jpg| Hallerschloßstraße 2, G. Hauberrisser 1847 (Foto AGIS 2005)
Datei: Hallerschloßstraße_1,_Ansicht_Merangasse.jpg | Büroprojekt, Ansicht Merangasse (Hohensinner 2012)
Datei: Hallerschloßstraße_1,_Ansicht_Schillerplatz.jpg | Büroprojekt, Ansicht Schillerplatz (Hohensinner 2012)
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Version vom 22. März 2012, 14:38 Uhr

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Büroturm auf Villengrundstück?

""Kommentar: An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das wegen der neuen Situation durch Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt. Die Planer wollen nicht wahrhaben, dass es um einen schwerwiegenden Eingriff in ein schützenswertes Villenviertel geht und gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber über kurz oder lang aufgestockt (oder gar abgerissen) werden wird; es handelt sich um Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13, und nicht, wie in einer Stellungnahme ausgeführt, Schillerplatz 14; diese Adresse existiert gar nicht. Damit zeigt sich nur die Oberflächlichkeit in der Bearbeitung, die Stadtplaner ignorieren sogar, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als 1847/48 entstandener Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt. Der Schutzverein Ruckerlberg prüft nun weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben, aber möglicherweise auch gegen die Vorgangsweise der Stadtplanung.""

Laukhardt 12:49, 1. Nov. 2011 (CET)

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