Diskussion:St.-Peter-Hauptstraße 79: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch wenn das Bemühen der Architektur erkennbar ist, das große Bauvolumen mit Hilfe einer abgesetzten "Straßenfront" etwas aufzulockern, so ist doch festzuhalten, dass die Struktur des alten Dorfkerns von St. Peter durch die Unmaßstäblichkeit des Wohnprojektes schwer gestört ist. Man hätte auch eine bessere Lösung für den Straßenrand-Trakt finden können. Dass dieser massive Eingriff in unmittelbarer Nähe des Kirchhügels erlaubt wurde, lässt leider nur eine Bewertung als "Bausünde" zu.  
Auch wenn das Bemühen der Architektur erkennbar ist, das große Bauvolumen mit Hilfe einer abgesetzten "Straßenfront" etwas aufzulockern, so ist doch festzuhalten, dass die Struktur des alten Dorfkerns von St. Peter durch die Unmaßstäblichkeit des Wohnprojektes schwer gestört ist. Man hätte auch eine bessere Lösung für den Straßenrand-Trakt finden können. Dass dieser massive Eingriff in das Schutzgebiet IV/9 St. Peter - noch dazu in unmittelbarer Nähe des Kirchhügels - von der ASVK positiv begutachtet wurde, lässt leider nur eine Bewertung als "Bausünde" zu; dabei ist allerdings zu bedenken, dass hier der Flächenwidmungsplan eine solche Verbauung durch die Ausweisung als Kerngebiet (mit einer maximalen Dichte von 1,5) geradezu erzwingt. Die in Graz leider übliche Ausweisung von alten Dorfkernen als Kerngebiet trägt große Mitschuld am Verlust der alten Bausubstanz.  
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 22:34, 24. Jun. 2014 (CEST)
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Version vom 24. Juni 2014, 23:16 Uhr

Auch wenn das Bemühen der Architektur erkennbar ist, das große Bauvolumen mit Hilfe einer abgesetzten "Straßenfront" etwas aufzulockern, so ist doch festzuhalten, dass die Struktur des alten Dorfkerns von St. Peter durch die Unmaßstäblichkeit des Wohnprojektes schwer gestört ist. Man hätte auch eine bessere Lösung für den Straßenrand-Trakt finden können. Dass dieser massive Eingriff in das Schutzgebiet IV/9 St. Peter - noch dazu in unmittelbarer Nähe des Kirchhügels - von der ASVK positiv begutachtet wurde, lässt leider nur eine Bewertung als "Bausünde" zu; dabei ist allerdings zu bedenken, dass hier der Flächenwidmungsplan eine solche Verbauung durch die Ausweisung als Kerngebiet (mit einer maximalen Dichte von 1,5) geradezu erzwingt. Die in Graz leider übliche Ausweisung von alten Dorfkernen als Kerngebiet trägt große Mitschuld am Verlust der alten Bausubstanz. Laukhardt (Diskussion) 22:34, 24. Jun. 2014 (CEST)

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