Hallerschloßstraße 1: Unterschied zwischen den Versionen

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{{#vardefine:Koordinate|47° 4'9.82"N,  15°27'33.65"E}}{{Karte}}
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|Straße=Hallerschloßstraße
==Büroturm auf Villengrundstück?==
|Hausnummer=1
 
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|Stadtbezirk=St. Leonhard
Datei: Hallerschloßstraße_1,_Luftbild.jpg| Die Situation 2011 (Luftbild aus bingmaps 2011)
|Ort=Graz
Datei:Hallerschloßstraße-Merangasse.JPG| Das Eckgrundstück (Foto Laukhardt 2011)
|Denkmalschutz=Nein
Datei: Hallerschloßstraße_3,_Altan.JPG|Die Villa auf Nr. 3 (Foto Laukhardt 2011)
|Bundesland=Steiermark
Datei: Hallerschloßstraße_2,_AGIS.jpg| Hallerschloßstraße 2, G. Hauberrisser 1847 (Foto AGIS 2005)
|Land=Österreich
Datei: Hallerschloßstraße_1,_Ansicht_Merangasse.jpg | Projekt, Ansicht Merangasse (Hohensinner)
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Datei: Hallerschloßstraße_1,_Ansicht_Schillerplatz.jpg | Projekt, Ansicht Schillerplatz (Hohensinner)
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''Kommentar: An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen
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Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das wegen der neuen Situation durch Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt.
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Die Planer wollen nicht wahrhaben, dass es um einen schwerwiegenden Eingriff in ein schützenswertes Villenviertel geht und gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber über kurz oder lang aufgestockt (oder gar abgerissen) werden wird; es handelt sich um Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13, und nicht, wie in einer Stellungnahme ausgeführt, Schillerplatz 14; diese Adresse existiert gar nicht. Damit zeigt sich nur die Oberflächlichkeit in der Bearbeitung, die Stadtplaner ignorieren sogar, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als 1847/48 entstandener Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt.
|ErbautWann=2012
Der Schutzverein Ruckerlberg prüfte weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben, was aber ohne Erfolg blieb. Nunmehr wird das Büroprojekt bereits im Internet beworben und man kann sich selbst ein Bild machen.''
|ErbautVon=RPI Vermögensverwaltungs GmbH
 
|Nutzung=Sonstiges
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] 14:42, 22. Mär. 2012 (CET))
|Bauwerk=Gebäude
 
|Textabschnittstitel=Bürogebäude auf Villengrundstück
[[Kategorie: Schutz-Kataster Leonhard]][[Kategorie: Hallerschloßstraße]][[Kategorie: gefährdet]][[Kategorie:Adresse]][[Kategorie:aktuell]]
|Textabschnitt=Ehemaliges Grundstück mit Baumwuchs wurde 2012/13 mit einem Bürogebäude verbaut.
|Bildname1=Hallerschloßstraße_1,_Luftbild.jpg
|Aufnahmejahr1=2011
|Bildbeschreibung1=Luftbild (aus bingmaps)
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|Aufnahmejahr2=2011
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|Aufnahmejahr4=2013
|Bildbeschreibung4=verdeckte Villa
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[[Kategorie: Schutz-Kataster Leonhard]][[Kategorie:Bausünden nach SOKO Altstadt]]
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2015, 23:44 Uhr

Österreich » Steiermark » Graz » 8010



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47° 4' 9.82" N, 15° 27' 33.65" E

Bürogebäude auf Villengrundstück

Ehemaliges Grundstück mit Baumwuchs wurde 2012/13 mit einem Bürogebäude verbaut.

Kommentare

An der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße ist ein Grundstück bisher unverbaut geblieben. Nur wollen Stadtplanungsamt und Baubehörde hier einen Büroturm genehmigen. Dazu haben die Investoren die anschließende Villa Hallerschloßstraße 3 gekauft und dem Eckgrundstück zugeschlagen. Das wegen der neuen Situation durch Überschreitung der Bebauungsdichte notwendige Gutachten der Stadtplanung strotzt von Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen. Nicht einmal die vorbeiführende Straßenbahnlinie wurde richtig benannt. Ein vom Schutzverein Ruckerlberg privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines ausgewiesenen Fachmannes wurde nicht gewürdigt. Die Planer wollen nicht wahrhaben, dass es um einen schwerwiegenden Eingriff in ein schützenswertes Villenviertel geht und gehen sogar davon aus, dass das Objekt gegenüber über kurz oder lang aufgestockt (oder gar abgerissen) werden wird; es handelt sich um Hallerschloßstraße 2 bzw. Schillerplatz 13, und nicht, wie in einer Stellungnahme ausgeführt, Schillerplatz 14; diese Adresse existiert gar nicht. Damit zeigt sich nur die Oberflächlichkeit in der Bearbeitung, die Stadtplaner ignorieren sogar, dass dieses Objekt in der Altstadt-Schutzzone III liegt und als 1847/48 entstandener Bau des berühmten Architekten Georg Hauberrisser d. Ä. einem besonderen Schutz unterliegt. Ein Blick in AGIs oder www.grazerbe.at hätte genügt. Der Schutzverein Ruckerlberg prüfte weitere rechtliche Maßnahmen gegen dieses Bauvorhaben, was aber ohne Erfolg blieb. - Laukhardt 14:42, 22. Mär. 2012 (CET))

Einzelnachweise



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