Heinrichstraße 145 a: Unterschied zwischen den Versionen
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|Textabschnittstitel=Lorenzheim - Stallungen und Teich | |Textabschnittstitel=Lorenzheim - Stallungen und Teich | ||
|Textabschnitt=Links hinter dem denkmalgeschützten und im Besitz der Wiener Kapuziner-Ordensprovinz befindliche Lorenzhof liegt | |Textabschnitt=Links hinter dem denkmalgeschützten und im Besitz der Wiener Kapuziner-Ordensprovinz befindliche Lorenzhof liegt die ebenerdige "Remise". Weiter nach Westen dehnen sich waldartige Grünbereiche aus, die einen kleinen Teich umschließen. Das ganze ist zu einem Ensemble von Baukultur und Natur verschmolzen. Ein fragwürdiges Bauprojekt soll nun diese Harmonie zerstören und durch die Opferung einer Anlage seltener Gehölze realisiert werden, obwohl es Alternative-Bauplätze am Grundstück gäbe. | ||
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 15:38, 12. Dez. 2019 (CET) | |||
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|Bildbeschreibung1=Stallgebäude | |Bildbeschreibung1=Stallgebäude | ||
Version vom 12. Dezember 2019, 15:38 Uhr
Österreich » Steiermark » Graz » 8010
47° 5' 10.32" N, 15° 27' 22.18" E
Lorenzheim - Stallungen und Teich
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Stallgebäude - 2015
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Teich - 2015
Kommentare
Laukhardt (Diskussion) 17:18, 6. Dez. 2019 (CET) Die "Planierungsrbeiten" betrafen die Errichtung eines inzwischen fertiggestellten Rückhaltebeckens am Faulbach, das möglicherweise zum Schutz der Bauabsichten am Grundstück selbst und vielleicht auch mit dem bald errichteten Neubau Mariatroster Straße 2 zu sehen ist.
Eine Amtsaufsichtsbeschwerde gegen den geplanten Einbau eines Blockhauses mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, begründet durch den Widerspruch zur Ausweisung im Räumlichen Leitbild als Straßenrandbebauung, wurde zurückgewiesen. Auch das Bundes-Denkmalamt erklärte sich für diesen Bau in einem Park zwischen zwei geschützten Baukörper nicht zuständig, da es keinen Umgebungs-Schutz mehr gibt. Ein anderer Bauträger hatte als parkschonende Variante den Parkplatz bzw. tatsächlich den Straßenrand zur Heinrichstrasse verbauen wollen, ev. mit einem gläsernen Verbindungstrakt zum Altbau. Das hat die Wohnbaugesellschaft, die das Baurecht besitzt, nicht aufgreifen wollen. Für sie sei nur der Bau an der geplanten Stelle in Frage gekommen.
Am 24.11.2020 wurde nun begonnen, die nicht geschützten Bäume (ausg. den Mammutbaum) im Park umzuschneiden. Die Wohnbaugesellschaft hat sich also durchgesetzt und errichtet das Blockhaus mit 12 Wohnungen zwischen dem Lorenzheim und den Stallungen, die ebenfalls zu Wohnungen umgebaut werden. Vom Grundeigentümer liegt keine Stellungnahme vor.Laukhardt (Diskussion) 11:37, 24. Nov. 2020 (CET)
Zuletzt noch ein Erinnerungsstück: Auf der Riedkarte zum Franziszeischen Kataster von 1829 findet sich noch ein kleiner Garten eingetragen. An seiner Stelle wird jetzt ein "Kobel" hingestellt. Ob sich der Geschäftsführer der Wohnbaugenossenschaft damit ein Denkmal setzen kann?
Laukhardt (Diskussion) 11:46, 29. Jan. 2021 (CET)