Diskussion:Leonhardstraße 69: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein von der Stadtplanung erarbeiteter Bebauungsplan des Jahres 2012 erlaubt auf Grund eines Gutachtens der Grazer Altstadtkommission den Abbruch dieses Hoftraktes. Es handelt sich zwar um einen schlichten Bau vom Ende des 19. Jahrhunderts, zusammen mit dem etwas "verwunschen" wirkenden Garten eine der selten noch erhaltenen Situationen in der Vorstadt. Eine völlig unverständliche Entscheidung der "Altstadtschützer".
Ein von der Stadtplanung erarbeiteter Bebauungsplan des Jahres 2012 erlaubt auf Grund eines Gutachtens der Grazer Altstadtkommission den Abbruch dieses Hoftraktes. Es handelt sich zwar um einen schlichten Bau vom Ende des 19. Jahrhunderts, zusammen mit dem etwas "verwunschen" wirkenden Garten eine der seltenen, noch erhaltenen Situationen in der Vorstadt. Eine völlig unverständliche Entscheidung der "Altstadtschützer".
Gegen die Meinung der ASVK hat aber der Bauherr auf den Abriss verzichtet und das Haus restaurieren lassen - leider zum Preis einer Tiefgarage unter dem Garten mit der straßenseitigen Einfahrt.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 15:34, 5. Jan. 2020 (CET)

Aktuelle Version vom 5. Januar 2020, 15:34 Uhr

Ein von der Stadtplanung erarbeiteter Bebauungsplan des Jahres 2012 erlaubt auf Grund eines Gutachtens der Grazer Altstadtkommission den Abbruch dieses Hoftraktes. Es handelt sich zwar um einen schlichten Bau vom Ende des 19. Jahrhunderts, zusammen mit dem etwas "verwunschen" wirkenden Garten eine der seltenen, noch erhaltenen Situationen in der Vorstadt. Eine völlig unverständliche Entscheidung der "Altstadtschützer". Gegen die Meinung der ASVK hat aber der Bauherr auf den Abriss verzichtet und das Haus restaurieren lassen - leider zum Preis einer Tiefgarage unter dem Garten mit der straßenseitigen Einfahrt. Laukhardt (Diskussion) 15:34, 5. Jan. 2020 (CET)

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