Diskussion:Herrgottwiesgasse 58: Unterschied zwischen den Versionen

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Im März 2016 wird der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt, der in dem der Stadt Graz gehörigen Gebiet neue Einbauten und Umbauten ermöglichen soll. Davon wäre auch das Gottingersche Herrenhaus und seine Nebengebäude betroffen. Damit würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Das darf in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wohl nicht passieren!
Im März 2016 wird der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt, der in dem Gebiet neue Einbauten und Umbauten ermöglichen soll. Davon wäre auch das Gottingersche Herrenhaus und seine Nebengebäude betroffen. In beinahe zynischer Weise wird am ehemaligen Ansitz das "größte städtebauliche Potential" gesehen, und auch eine Straßenverbreiterung angedeutet.
Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen?
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST)
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Version vom 31. März 2016, 20:50 Uhr

Im März 2016 wird der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt, der in dem Gebiet neue Einbauten und Umbauten ermöglichen soll. Davon wäre auch das Gottingersche Herrenhaus und seine Nebengebäude betroffen. In beinahe zynischer Weise wird am ehemaligen Ansitz das "größte städtebauliche Potential" gesehen, und auch eine Straßenverbreiterung angedeutet. Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen? Laukhardt (Diskussion) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST)

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