Diskussion:Herrgottwiesgasse 58: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen? | Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen? | ||
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST) | [[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST) | ||
Der Landeskonservator teilte uns umgehend mit, dass dem Objekt Denkmalschutz nicht zugestanden werden kann, weil schon vorhergehende Sanierungen wenig rücksichtsvoll vorgenommen worden waren. Der südlich davon stehende Bildstock sei aber als denkmalwürdig zu erhalten. | |||
Version vom 5. April 2016, 18:22 Uhr
Im März 2016 wird der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgelegt, der in dem Gebiet neue Einbauten und Umbauten ermöglichen soll. Davon wäre auch das Gottingersche Herrenhaus und seine Nebengebäude betroffen. In beinahe zynischer Weise wird am ehemaligen Ansitz das "größte städtebauliche Potential" gesehen, und auch eine Straßenverbreiterung angedeutet. Durch einen Abriss würde man das Andenken an einen für die Grazer vorindustrielle Epoche wichtigen Mann, der auch an der Rettung des Glockenturms am Schloßberg finanziell beteiligte, zerstören. Darf das in einer Weltkulturerbe-Stadt wie Graz wirklich geschehen? Laukhardt (Diskussion) 20:38, 31. Mär. 2016 (CEST)
Der Landeskonservator teilte uns umgehend mit, dass dem Objekt Denkmalschutz nicht zugestanden werden kann, weil schon vorhergehende Sanierungen wenig rücksichtsvoll vorgenommen worden waren. Der südlich davon stehende Bildstock sei aber als denkmalwürdig zu erhalten.