Körösistraße 36: Unterschied zwischen den Versionen
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Der noch bestehende Gebäudekomplex an der Ecke Körösistraße - Langegasse ist geprägt von den alten und eingeschossigen Vorstadthäusern, die - nach der Auflassung des kaiserlichen Tiergartens im 17. Jh. bzw. des Festungsvorgeländes im letzten Viertel des 18. Jhs. - allmählich hier entstanden sind. Hier lebten die Menschen, die in dieser gewerblich ausgerichteten Vorstadt Arbeit fanden, so in der denkmalgeschützten und vor einigen Jahren vorbildlich sanierten Papiermühle Kienreich (Körösistraße 38). | |||
Im Gastgarten des Körösistubn steht überdies ein uralter Weinstock, ein Naturdenkmal, das 2007 bescheidmäßig festgelegt wurde. | |||
(Nach ÖKT 1984) | (Nach ÖKT 1984) | ||
''Kommentar: Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Glücklicherweise gibt es die Chance, wenigstens das Gasthaus zu erhalten.'' | |||
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Version vom 4. August 2011, 17:41 Uhr
- Körösistraße 36.JPG
Das Grätzl an der Ecke Langegasse (Foto Laukhardt 2010)
- Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Körösistubn (AGIS 2005)
"Körösistubn"
Der noch bestehende Gebäudekomplex an der Ecke Körösistraße - Langegasse ist geprägt von den alten und eingeschossigen Vorstadthäusern, die - nach der Auflassung des kaiserlichen Tiergartens im 17. Jh. bzw. des Festungsvorgeländes im letzten Viertel des 18. Jhs. - allmählich hier entstanden sind. Hier lebten die Menschen, die in dieser gewerblich ausgerichteten Vorstadt Arbeit fanden, so in der denkmalgeschützten und vor einigen Jahren vorbildlich sanierten Papiermühle Kienreich (Körösistraße 38).
Im Gastgarten des Körösistubn steht überdies ein uralter Weinstock, ein Naturdenkmal, das 2007 bescheidmäßig festgelegt wurde.
(Nach ÖKT 1984)
Kommentar: Auch wenn sich die Gebäude in diesem "Grätzl" nicht mehr in tadellosem Zustand befinden, so hätten sie doch als typisches Vorstadtsviertel unbedingt erhalten werden müssen. Bei der Festlegung der Grenzen der GAEG-Schutzzone III wurde hier der oben genannt Charakter und seine sozialgeschichtliche Bedeutung erkannt. Leider hat die ASVK im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 2010 in einem Gutachten die Bauten als "Fremdkörper" bezeichnet und ihrem Abbruch zugestimmt. Glücklicherweise gibt es die Chance, wenigstens das Gasthaus zu erhalten.