Diskussion:St.-Peter-Hauptstraße 71: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bewohner von St. Peter befürchten, dass das alte Gebäude von den Eigentümern zum Abbruch bestimmt werden könnte, um Neubauten Platz zu machen. In der "Kleinen Zeitung" wurde am 10.3.2014 deshalb unter der Überschrift "Grazer Geisterhäuser" auf den schlechten Zustand des Objektes hingewiesen. Das in der Altstadt-Schutzzone St. Peter liegende Haus muss unbedingt erhalten werden; deshalb wurde die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission im April 2014 schriftlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht. | Die Bewohner von St. Peter befürchten, dass das alte Gebäude von den Eigentümern zum Abbruch bestimmt werden könnte, um Neubauten Platz zu machen. In der "Kleinen Zeitung" wurde am 10.3.2014 deshalb unter der Überschrift "Grazer Geisterhäuser" auf den schlechten Zustand des Objektes hingewiesen. Das in der Altstadt-Schutzzone St. Peter liegende Haus muss unbedingt erhalten werden; deshalb wurde die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission im April 2014 schriftlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht. | ||
Am 13.1.2015 wurde das Haus abgebrochen. Es blieb nichts anderes zu tun, als das zu fotografieren. Der herbeigerufene Bauleiter legte zur Überraschung von SOKO Altstadt einen Abbruch-Bescheid der Baubehörde vor, der mit 6.8.1999 (!) datiert war und darauf hinwies, dass er im Sinne des GAEG (Altstadtschutzgesetz) erlassen worden war. Zur Klarstellung: der Verfasser dieses Kommentars war damals noch nicht Mitglieder der ASVK. Es ist nun aber auch klargemacht worden, dass der uralte Bau einer Einfahrt zu einem Wohnprojekt weichen musste. | |||
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 15:11, 13. Jan. 2015 (CET) |
Version vom 13. Januar 2015, 16:11 Uhr
Die Bewohner von St. Peter befürchten, dass das alte Gebäude von den Eigentümern zum Abbruch bestimmt werden könnte, um Neubauten Platz zu machen. In der "Kleinen Zeitung" wurde am 10.3.2014 deshalb unter der Überschrift "Grazer Geisterhäuser" auf den schlechten Zustand des Objektes hingewiesen. Das in der Altstadt-Schutzzone St. Peter liegende Haus muss unbedingt erhalten werden; deshalb wurde die Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission im April 2014 schriftlich auf diese Problematik aufmerksam gemacht.
Am 13.1.2015 wurde das Haus abgebrochen. Es blieb nichts anderes zu tun, als das zu fotografieren. Der herbeigerufene Bauleiter legte zur Überraschung von SOKO Altstadt einen Abbruch-Bescheid der Baubehörde vor, der mit 6.8.1999 (!) datiert war und darauf hinwies, dass er im Sinne des GAEG (Altstadtschutzgesetz) erlassen worden war. Zur Klarstellung: der Verfasser dieses Kommentars war damals noch nicht Mitglieder der ASVK. Es ist nun aber auch klargemacht worden, dass der uralte Bau einer Einfahrt zu einem Wohnprojekt weichen musste. Laukhardt (Diskussion) 15:11, 13. Jan. 2015 (CET)