Diskussion:Lendkai 93: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Baugeschichte

(Die Seite wurde neu angelegt: „Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) ist eigentlich keine Notwendigkeit erkennbar. Auf S. 10 wird gesagt: "Hier bleiben die Festlegungen…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) ist eigentlich keine Notwendigkeit erkennbar. Auf S. 10 wird gesagt:
Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) ist eigentlich keine Notwendigkeit für den Abbruch erkennbar. Auf S. 10 wird nämlich gesagt: "Hier bleiben die Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes nahezu unverändert. Es kann aufgezeigt werden, dass bis auf die Baulücken Pflanzengasse 1, Lendkai 93a und Lendkai 87 alle Liegenschaften den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen und der Bebauungsplan hier den Bestand abbildet. Im Sinne der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes wurde jedoch festgelegt: Eine Überschreitung des im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 und im § 2 der Bebauungsdichteverordnung 1993 festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist für die Liegenschaften Neubaugasse 52, Lendkai 87 bis 95 und Pflanzengasse 1 im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplanes zulässig. Damit kann ein geschlossenes Gesamtbild an den Straßen erreicht werden und können die dortig vorhandenen Baulücken gut geschlossen werden." Also wird hier abgerissen, damit die ganze Zeile - mit Schließung der Baulücke - aufgezont werden kann. Wer sich heute die dortige Situation ansieht, greift sich an den Kopf, so brutal soll hier verdichtet werden.
"Hier bleiben die Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes nahezu unverändert. Es kann aufgezeigt werden, dass bis auf die Baulücken Pflanzengasse 1, Lendkai 93a und Lendkai 87 alle Liegenschaften den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen und der Bebauungsplan hier den Bestand abbildet. Im Sinne der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes wurde jedoch festgelegt: Eine Überschreitung des im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 und im § 2 der Bebauungsdichteverordnung 1993 festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist für die Liegenschaften Neubaugasse 52, Lendkai 87 bis 95 und Pflanzengasse 1 im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplanes zulässig. Damit kann ein geschlossenes Gesamtbild an den Straßen erreicht werden und können die dortig vorhandenen Baulücken gut geschlossen werden." Also wird hier abgerissen, damit die ganze Zeile - mit Schließung der Baulücke - aufgezont werden kann. Wer sich heute die dortige Situation ansieht, greift sich an den Kopf, so brutal soll hier verdichtet werden.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 22:03, 6. Mai 2021 (CEST)
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 22:03, 6. Mai 2021 (CEST)

Aktuelle Version vom 6. Mai 2021, 21:04 Uhr

Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) ist eigentlich keine Notwendigkeit für den Abbruch erkennbar. Auf S. 10 wird nämlich gesagt: "Hier bleiben die Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes nahezu unverändert. Es kann aufgezeigt werden, dass bis auf die Baulücken Pflanzengasse 1, Lendkai 93a und Lendkai 87 alle Liegenschaften den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen und der Bebauungsplan hier den Bestand abbildet. Im Sinne der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes wurde jedoch festgelegt: Eine Überschreitung des im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 und im § 2 der Bebauungsdichteverordnung 1993 festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist für die Liegenschaften Neubaugasse 52, Lendkai 87 bis 95 und Pflanzengasse 1 im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplanes zulässig. Damit kann ein geschlossenes Gesamtbild an den Straßen erreicht werden und können die dortig vorhandenen Baulücken gut geschlossen werden." Also wird hier abgerissen, damit die ganze Zeile - mit Schließung der Baulücke - aufgezont werden kann. Wer sich heute die dortige Situation ansieht, greift sich an den Kopf, so brutal soll hier verdichtet werden. Laukhardt (Diskussion) 22:03, 6. Mai 2021 (CEST)

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Baugeschichte. Durch die Nutzung von Baugeschichte erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.