Diskussion:Elisabethstraße 11: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Baugeschichte
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Der alte, denkmalgeschützte Ansitz wird in Bälde hinter einem Neubau entlang der Straßenfront verschwinden. So sieht es jedenfalls der Bebauungsplan aus 2003 vor. Auch wenn dadurch eine "beruhigte Hofsituation" geschaffen wird, kann man wohl als eine städtebauliche Sünde ersten Ranges bezeichnen. | Der alte, denkmalgeschützte Ansitz wird in Bälde hinter einem Neubau entlang der Straßenfront verschwinden. So sieht es jedenfalls der Bebauungsplan aus 2003 vor. Auch wenn dadurch eine "beruhigte Hofsituation" geschaffen wird, kann man wohl als eine städtebauliche Sünde ersten Ranges bezeichnen. | ||
Ende 2021 zeichnet sich ab, dass der ursprüngliche Plan geändert wurde: es wird keine geschlossene Front entlang der Elisabethstraße geben, sondern eine Lücke, das den Blick auf das denkmalgeschützt Gebäude erlauben wird. [[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 14:14, 24. Apr. 2022 (CEST) |
Version vom 24. April 2022, 14:14 Uhr
Der alte, denkmalgeschützte Ansitz wird in Bälde hinter einem Neubau entlang der Straßenfront verschwinden. So sieht es jedenfalls der Bebauungsplan aus 2003 vor. Auch wenn dadurch eine "beruhigte Hofsituation" geschaffen wird, kann man wohl als eine städtebauliche Sünde ersten Ranges bezeichnen. Ende 2021 zeichnet sich ab, dass der ursprüngliche Plan geändert wurde: es wird keine geschlossene Front entlang der Elisabethstraße geben, sondern eine Lücke, das den Blick auf das denkmalgeschützt Gebäude erlauben wird. Laukhardt (Diskussion) 14:14, 24. Apr. 2022 (CEST)