Diskussion:Münzgrabenstraße 93: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit einiger Jahren wird mit Sorge der fortschreitende Verfall dieses Hauses beobachtet. Da nun ein Abriss der Nachbargebäude in der Moserhofgasse bevorsteht, wird die Geschäftsführung der ASVK gefragt, was zur Erhaltung des Altbaus unternommen wird.
Seit einiger Jahren wird mit Sorge der fortschreitende Verfall dieses Hauses beobachtet. Da nun ein Abriss der Nachbargebäude in der Moserhofgasse bevorsteht, wird die Geschäftsführung der ASVK gefragt, was zur Erhaltung des Altbaus unternommen wird.
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 21:04, 28. Mär. 2023 (CEST)
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Die prompte Antwort vom 29.3.2023: "Die ASVK hat 2018 die Gebäude Münzgraben 93, 95 und 97 als mitprägender Teil des charakteristischen Ensembles in der Münzgrabenstraße als schutzwürdig nach GAEG beurteilt: Die Bestandsobjekte sind strukturell durch ihre bauliche Charakteristik prägender Bestandteil der  Gesamtsituation  in  diesem  Abschnitt  der  Münzgrabenstraße.  Sie  stehen  am  Beginn  der eingeschossigen  Bebauung  zwischen  Moserhofgasse  und  Sandgasse  an  der  Ostseite  der Münzgrabenstraße und  gliedern  sich harmonisch  durch  ihre  Höhe, Proportion  und  Dachform
in  das  schützenswerte  Ensemble  von  eingeschossigen,  traufständigen  Vorstadthäusern  ein.
Alle drei Gebäude sind integrales Element des Altbauensembles und aufgrund der
Gebäudestruktur für das Stadtbild von besonderer Bedeutung. Demnach sind sie als
schutzwürdig im Sinne des GAEG 2008 einzustufen."
[[Benutzer:Laukhardt|Laukhardt]] ([[Benutzer Diskussion:Laukhardt|Diskussion]]) 11:29, 30. Mär. 2023 (CEST)

Aktuelle Version vom 30. März 2023, 10:29 Uhr

Seit einiger Jahren wird mit Sorge der fortschreitende Verfall dieses Hauses beobachtet. Da nun ein Abriss der Nachbargebäude in der Moserhofgasse bevorsteht, wird die Geschäftsführung der ASVK gefragt, was zur Erhaltung des Altbaus unternommen wird. Laukhardt (Diskussion) 21:04, 28. Mär. 2023 (CEST) Die prompte Antwort vom 29.3.2023: "Die ASVK hat 2018 die Gebäude Münzgraben 93, 95 und 97 als mitprägender Teil des charakteristischen Ensembles in der Münzgrabenstraße als schutzwürdig nach GAEG beurteilt: Die Bestandsobjekte sind strukturell durch ihre bauliche Charakteristik prägender Bestandteil der Gesamtsituation in diesem Abschnitt der Münzgrabenstraße. Sie stehen am Beginn der eingeschossigen Bebauung zwischen Moserhofgasse und Sandgasse an der Ostseite der Münzgrabenstraße und gliedern sich harmonisch durch ihre Höhe, Proportion und Dachform in das schützenswerte Ensemble von eingeschossigen, traufständigen Vorstadthäusern ein. Alle drei Gebäude sind integrales Element des Altbauensembles und aufgrund der Gebäudestruktur für das Stadtbild von besonderer Bedeutung. Demnach sind sie als schutzwürdig im Sinne des GAEG 2008 einzustufen." Laukhardt (Diskussion) 11:29, 30. Mär. 2023 (CEST)

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