Schutzzonen nach GAEG: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 28: | Zeile 28: | ||
|[[Bild:Gaeg-zonen.jpg]] | |[[Bild:Gaeg-zonen.jpg]] | ||
<hr> | <hr> | ||
Mit 1. Jänner 2020 wurden die Schutzzonen um neue Gebiete in St. Peter und Waltendorf erweitert: | Mit 1. Jänner 2020 wurden die Schutzzonen um neue Gebiete in St. Peter /Gartenstadt, Zone V/1) und Waltendorf (Ruckerlberg, Zone V/2) erweitert: | ||
[[Bild:St. Peter, Schutzzone neu.jpg]] | [[Bild:St. Peter, Schutzzone neu.jpg]] | ||
<p> | <p> | ||
[[Bild:Waltendorf, Schutzzone neu.jpg]] | [[Bild:Waltendorf, Schutzzone neu.jpg]] | ||
Version vom 17. April 2024, 10:46 Uhr
Es gibt mehrere Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz. Zonen I-III betreffen die Innenstadt, die Zone IV ehemalige Ortsgebiete.
Im Jahr 2002 wurden diese Zonen für das Grazer Altstadt Informationssystem (AGIS) fotografiert und größtenteils beschrieben. Dieser Bilder und Texte wurden mit freundlicher Genehmigung der AGIS in dieses System übernommen und können hier auf dem laufenden gehalten werden.
| Eine Übersicht der Zonen: Zone I |
Mit 1. Jänner 2020 wurden die Schutzzonen um neue Gebiete in St. Peter /Gartenstadt, Zone V/1) und Waltendorf (Ruckerlberg, Zone V/2) erweitert:
|


