Diskussion:Neubaugasse 40

Aus Baugeschichte

Das ehemalige Fabriksgebäude ist nicht denkmalgeschützt und liegt nicht in einer Altstadt-Schutzzone. Wegen seiner industriegeschichtlichen Bedeutung in diesem Straßenzug sollte seiner Erhaltung auch weiterhin Augenmerk geschenkt werden.

Laukhardt

Im Dezember 2016 wird ein Abbruch-Antrag bekannt. Das von uns alarmierte Landeskonservatorat will nun prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, das Industrie-Denkmal vor dem Abriss zu schützen. Laukhardt (Diskussion) 11:12, 25. Dez. 2016 (CET) Am 28.12.2016 erreicht uns die Nachricht eines aufmerksamen Anrainers, dass das Dach bereits abgebrochen worden sei. Ist denn der Abbruch-Bescheide schon ergangen??? Die Baubehörde antwortet prompt: es gibt noch keinen Bescheid! Es wurde Baueinstellung angeordnet. Laukhardt (Diskussion) 10:46, 28. Dez. 2016 (CET) Am Nachmittag des 28.12.2016 dann die Prüfung des Objektes an Ort und Stelle durch das Denkmalamt mit dem Ergebnis: "Zu diesem Zeitpunkt war das Gebäude bereits so weit abgebrochen, dass eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz nicht mehr in Betracht gezogen werden kann." Laukhardt (Diskussion) 17:46, 28. Dez. 2016 (CET)

Dass der Abriss ungenehmigt erfolgte, geht aus Notizen der Baubehörde hervor (Auszug: "Mit Mail vom 7. Dezember 2016 teilte [der Bearbeiter] dem Bundesdenkmalamt mit, dass die Firma Robert Bieber um Abbruch des auf dem Grundstück 1709, KG Lend, befindlichen Objektes angesucht habe. Das Bundesdenkmalamt leitete daher die Prüfung des Gebäudes Neubaugasse 40 nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes ein. Das Verfahren zur Prüfung konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da nach den Weihnachtsfeiertagen mit dem Abbruch des Objektes begonnen wurde, obwohl bisher kein Abbruch-Bescheid vorliegt, wie [Bausachverständiger der Baubehörde] am 28. Dezember 2016 telefonisch bestätigte. Die Besichtigung des gegenständlichen Gebäudes durch [Bearbeiter](Bundesdenkmalamt) am 28. Dezember 2016 zwischen 14.00 und 14.15 Uhr hat ergeben, dass trotz der inzwischen erfolgten mündlichen Einstellung der Baustelle durch die Bau- und Anlagenbehörde bereits große und wesentliche Teile des Objektes abgebrochen sind, so dass eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz nicht mehr in Betracht gezogen werden kann." Der Abriss erfolgte also ungenehmigt. Die Baubehörde meinte später dazu, das Denkmalamt hätte schneller reagieren können, und weiters, einen Strafantrag stellen zu wollen. Dazu wäre aus Sicht von SOKO Altstadt festzuhalten, dass der Bauwerber wohl einen bereits "angedachten" neuen Bebauungsplan zum Anlass genommen hatte. Dieser wurde unter der Nr. 04.08.01 vom Gemeinderat aber erst am 21.7.2017 beschlossen und erlaubt an der Stelle des im vorherigen Bebauungsplan zu erhalten gewesenen Altbaus nun 4-5geschossige Neubauten. Einwendungen der Nachbarn zu diesem Bebauungsplan gingen insofern ins Leere, als das erhaltenswerte Objekt ja bereits vernichtet war. Nun kommt es am 8.1.2017 zur Bauverhandlung. Laukhardt (Diskussion) 15:28, 31. Dez. 2017 (CET)

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