Josefigasse 47: Unterschied zwischen den Versionen

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Datei:Wienerstraße 31.JPG|Foto Laukhardt 2011
Datei:Josefigasse_47_-_Kopie.JPG|Foto Laukhardt 2011
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War im 17. Jh. ein großer Freigarten (bei TROST, Graz von Osten 1699 ist hier ein großer Gartenpa¬villon zu erkennen), der den Landständen untertan war. 1663 im Besitz der Stürckh und der Gräfin SAURAU. Baronin F. SCHWIZEN vermachte die Gründe dem Stifte St. Lambrecht; der Miterbe Landrat A. STUPPAN V. EHRENSTEIN errichtete mit acht Untertanen die sogenannte Schwizengült. Darunter befand sich 1730 der Leinwanddrucker Jacob Philipp ZERTAHELI, ab 1754 Andreas FAROVINI (siehe Josefigasse 73).   
War im 17. Jh. ein großer Freigarten (bei TROST, Graz von Osten 1699 ist hier ein großer Gartenpa¬villon zu erkennen), der den Landständen untertan war. 1663 im Besitz der Stürckh und der Gräfin SAURAU. Baronin F. SCHWIZEN vermachte die Gründe dem Stifte St. Lambrecht; der Miterbe Landrat A. STUPPAN V. EHRENSTEIN errichtete mit acht Untertanen die sogenannte Schwizengült. Darunter befand sich 1730 der Leinwanddrucker Jacob Philipp ZERTAHELI, ab 1754 Andreas FAROVINI (siehe Josefigasse 73).   

Version vom 27. Juli 2011, 22:29 Uhr

War im 17. Jh. ein großer Freigarten (bei TROST, Graz von Osten 1699 ist hier ein großer Gartenpa¬villon zu erkennen), der den Landständen untertan war. 1663 im Besitz der Stürckh und der Gräfin SAURAU. Baronin F. SCHWIZEN vermachte die Gründe dem Stifte St. Lambrecht; der Miterbe Landrat A. STUPPAN V. EHRENSTEIN errichtete mit acht Untertanen die sogenannte Schwizengült. Darunter befand sich 1730 der Leinwanddrucker Jacob Philipp ZERTAHELI, ab 1754 Andreas FAROVINI (siehe Josefigasse 73). Nach ÖKT 1984

Auch wenn das pittoreske Bild des 20. Jhs. heute nicht mehr erkennbar ist, sollte der Erhaltung des heute als Gasthaus genutzten Gebäudes größeres Augenmerk zugewendet werden. Es ist derzeit nicht denkmalgeschützt und liegt auch nicht in einer Altstadt-Schuttzzone. Als einer der letzten erhaltenen Gülthöfe sollte raschest eine Unterschutzstellung durch das Denkmalamt eingeleitet werden.

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