Reininghausstraße 1 - 7: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ehemalige Brauerei Reininghaus==
== Ehemalige Brauerei Reininghaus==


Johann Seyfried, Herzog zu Krumau und Fürst zu Eggenberg erteilte dem damaligen Wirt Lorenz Schaupp 1669 die Erlaubnis, auf dem schottrigen Boden des Steinfeldes eine Brauerei einzurichten und Bier auszuschenken. Später stand hier das "Mauthaus am Steinfeld".
Johann Seyfried, Herzog zu Krumau und Fürst zu Eggenberg erteilte dem damaligen Wirt Lorenz Schaupp 1669 die Erlaubnis, auf dem schottrigen Boden des Steinfeldes eine Brauerei einzurichten und Bier auszuschenken. Die "Weintaz-Karte" von ca. 1735 spricht hier noch das "Schauppische Schenkh Hauß, so von Eggenberg dye täz nit gebührent abgenomben wird". Östlich über der Alten Poststraße zeigt diese Karte das "Mathhäußl", später "Mauthaus am Steinfeld" genannt.


Bei dem Areal zwischen Reininghausstraße - Alte Poststraße - Brauhausstraße und Wetzelsdorfer Straße handelt es sich um ein bereits 1852 gegründetes, sehr bemerkenswertes Industriedenkmal (Bauensemble), das bis vor einigen Jahren noch betrieblich genutzt wurde; der straßenseitige Haupttrakt mit dem Bräustüberl ist sehr repräsentativ (Kodolitsch-Widtmann, Das andere Graz). Unter Denkmalschutz stehen folgende Objekte: die Villa Keil, das Brunnenhaus, die Malztenne und der Silospeicher (http://www.bda.at/documents/118236098.pdf).
Bei dem Areal zwischen Reininghausstraße - Alte Poststraße - Brauhausstraße und Wetzelsdorfer Straße handelt es sich um ein bereits 1852 gegründetes, sehr bemerkenswertes Industriedenkmal (Bauensemble), das bis vor einigen Jahren noch betrieblich genutzt wurde; der straßenseitige Haupttrakt mit dem Bräustüberl ist sehr repräsentativ (Kodolitsch-Widtmann, Das andere Graz). Unter Denkmalschutz stehen folgende Objekte: die Villa Keil, das Brunnenhaus, die Malztenne und der Silospeicher (http://www.bda.at/documents/118236098.pdf).

Version vom 20. November 2011, 19:00 Uhr

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Ehemalige Brauerei Reininghaus

Johann Seyfried, Herzog zu Krumau und Fürst zu Eggenberg erteilte dem damaligen Wirt Lorenz Schaupp 1669 die Erlaubnis, auf dem schottrigen Boden des Steinfeldes eine Brauerei einzurichten und Bier auszuschenken. Die "Weintaz-Karte" von ca. 1735 spricht hier noch das "Schauppische Schenkh Hauß, so von Eggenberg dye täz nit gebührent abgenomben wird". Östlich über der Alten Poststraße zeigt diese Karte das "Mathhäußl", später "Mauthaus am Steinfeld" genannt.

Bei dem Areal zwischen Reininghausstraße - Alte Poststraße - Brauhausstraße und Wetzelsdorfer Straße handelt es sich um ein bereits 1852 gegründetes, sehr bemerkenswertes Industriedenkmal (Bauensemble), das bis vor einigen Jahren noch betrieblich genutzt wurde; der straßenseitige Haupttrakt mit dem Bräustüberl ist sehr repräsentativ (Kodolitsch-Widtmann, Das andere Graz). Unter Denkmalschutz stehen folgende Objekte: die Villa Keil, das Brunnenhaus, die Malztenne und der Silospeicher (http://www.bda.at/documents/118236098.pdf).

Der (nach der Angabe im DEHIO Graz) verbliebene Rest des ehemaligen Filialklosters der Dominikaner, der spätere „Mischanhof“, als stattliche hakenförmige Anlage 1788 erbaut, war allerdings nicht am Südende des Komplexes (Alte Poststraße 196, gegenüber der Einmündung der Kratkystraße) gelegen; die Anlage hieß in Wirklichkeit "Ranzmayerhof" und später "Waltnerhof"; sie wurde schon 2005 mitsamt seinem Korbbogen-Steintor und der Datierung 1790 abgebrochen(siehe Foto). Der wirkliche Mischanhof dürfte sich zwischen der Eggenberger Allee und der Eckertstraße befunden haben.

Erhaltenswerte Elementen ("technische Denkmäler") sind neben den denkmalgeschützten Objekten: der kleine Mälzereiturm mit sechs Geschossen, das solitäre Bürohaus von 1915, andere gewerbliche Gebäude oder Bauteile bis zu den 10 m tiefen Kellern, Reste von Schienensträngen, Eisentreppen, Industrie-Glasbausteine u. a.. Naturräumliche Besonderheiten sind: der Park der Villa Keil und die Teiche mit ihrem Baumbestand (Kastanien, Trauerweiden, Schwarzpappeln).

Kommentar: Das Ensemble der ehemaligen Brauerei am Steinfeld ist mit seinen erhalten gebliebenen Bauten und naturräumlichen Elementen ein einzigartiges Industriedenkmal, von dem nur ein Teil denkmalgeschützt ist. Die geplante Entwicklung des Areals zu einer neuen "Weststadt" müsste auf diese Tatsache Rücksicht nehmen und Neubauten sensibel integrieren. Der vorliegende Rahmenplan zeigt so gut wie keine derartigen Ansätze. Wir fordern daher die Ausweisung des größten Teiles des ehemaligen eigentlichen Reininghaus-Areals im Flächenwidmungsplan als "EO-Gebiet" (erhaltensswertes Ortsgebiet).

Laukhardt 17:04, 20. Nov. 2011 (CET) [[

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