Reininghausstraße 1 - 7
47° 3' 56.34" N, 15° 24' 38.37" E
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Die Brauerei Steinfeld (Graz 1928)
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Die Hauptstraße um 1900 (aus: Engelbert, Eggenberg)
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Der 2005 abgebrochene Mischanhof (Foto Laukhardt 2004)
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Bräustüberl, Vorbau (Foto Laukhardt 2011)
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Bräustüberl von Süden (Foto Laukhardt 2011)
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Denkmalgeschütztes Brunnenhaus (Foto Laukhardt 2011)
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Foyer der Hauptverwaltung (Foto Laukhardt 2011)
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Holzhalle (Foto Laukhardt 2011)
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Peter v. Reininghaus unter Platane (Foto Laukhardt 2011)
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Sonnenuhr am Ökonomiegebäude(Foto Laukhardt 2011)
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Kaminaufsatz unter Platanen(Foto Laukhardt 2011)
Ehemalige Brauerei Reininghaus
Bei dem Areal zwischen Reininghausstraße - Alte Poststraße - Brauhausstraße und Wetzelsdorfer Straße handelt es sich um ein bereits 1852 gegründetes, sehr bemerkenswertes Industriedenkmal (Bauensemble), das bis vor einigen Jahren noch betrieblich genutzt wurde; der straßenseitige Haupttrakt mit dem Bräustüberl ist sehr repräsentativ (Kodolitsch-Widtmann, Das andere Graz). Unter Denkmalschutz stehen folgende Objekte: die Villa Keil, das Brunnenhaus, die Malztenne und der Silospeicher (http://www.bda.at/documents/118236098.pdf).
Der Rest des ehemaligen Filialklosters der Dominikaner, der spätere „Mischanhof“, als stattliche hakenförmige Anlage 1788 erbaut (DEHIO Graz), gelegen am Südende des Komplexes (Alte Poststraße 196, gegenüber der Einmündung der Kratkystraße) ist schon 2005 mitsamt seinem Korbbogen-Steintor und der Datierung 1790 abgebrochen worden (siehe Foto). Erhaltenswerte Elementen ("technische Denkmäler") sind neben den denkmalgeschützten Objekten: der kleine Mälzereiturm mit sechs Geschossen, das solitäre Bürohaus von 1915, andere gewerbliche Gebäude oder Bauteile bis zu den 10 m tiefen Kellern, Reste von Schienensträngen, Eisentreppen, Industrie-Glasbausteine u. a.. Naturräumliche Besonderheiten sind: der Park der Villa Keil und die Teiche mit ihrem Baumbestand (Kastanien, Trauerweiden, Schwarzpappeln).
Kommentar: Das Ensemble der ehemaligen Brauerei am Steinfeld ist mit seinen erhalten gebliebenen Bauten und naturräumlichen Elementen ein einzigartiges Industriedenkmal, von dem nur ein Teil denkmalgeschützt ist. Die geplante Entwicklung des Areals zu einer neuen "Weststadt" müsste auf diese Tatsache Rücksicht nehmen und Neubauten sensibel integrieren. Der vorliegende Rahmenplan zeigt so gut wie keine derartigen Ansätze. Wir fordern daher die Ausweisung des größten Teiles des ehemaligen igentlichen Reininghaus-Areals im Flächenwidmungsplan als "EO-Gebiet" (erhaltensswertes Ortsgebiet).
Laukhardt 19:29, 18. Sep. 2011 (CEST)